Seit Kurzem kursieren Schreiben von nordrhein-westfälischen Waffenbehörden, in denen Jäger und Sportschützen aufgefordert werden, ihre Schlüssel für Sicherheitsbehältnisse in klassifizierten Behältnissen gleicher oder höherer Stufe und mit biometrischer Sicherung oder Zahlenschloss zu verwahren. Sprich, die Schlüssel für 0/I Waffenschränke in 0/I Tresore zu packen, die selbst keine Schlüssel haben dürfen und auch nicht mehr mitzuführen. 

 Als Grundlage hierfür wird das Urteil des OVG Münster (20 A 2384/20) vom 30.8.2023 angeführt. Die Gerichtsentscheidung ist aber nicht geeignet, eine derart drastische Verschärfung in das Waffengesetz hineinzuinterpretieren. Das Gericht hat, durchaus mit Verständnis für die Bedürfnisse der Waffenbesitzer, nur geurteilt: WENN Schlüssel für Waffenschränke in einem Behältnis aufbewahrt werden, DANN muss dieser Schlüsselschrank die gleiche Sicherheitsstufe haben, wie die Waffenschränke selbst. Diese Logik liegt nicht ganz fern. Nach dem Waffengesetz müssen Schlüssen aber gar nicht in einem Behältnis aufbewahrt werden, sondern können weiterhin etwa beaufsichtigt, insb. mitgeführt oder durch räumliche Trennung oder auf andere Weise gegen unbefugte Benutzung gesichert werden. Das Gesetz hat sich nicht geändert, das ist in dieser Hinsicht seit über 20 Jahren so.

Wer sich – bei diesem Anlass oder ohnehin – ein neues Sicherheitsbehältnis mit Klassifizierung 0 oder I und Zahlenschloss etc. anschafft und in diesem dann die Schlüssel auch anderer Behältnisse unterbringt, ist bereits auf der sicheren Seite; ebenso natürlich, wer dies schon in seiner jetzigen Situation realisieren kann. Aber Vorsicht: Die Waffen in dieser Konstellation zählen zusammen und unbegrenzt viele dürfen erst ab Stufe I, nicht schon mit 0 zusammen lagern. Dies würde dann auch für Waffen gelten, die in getrennten Behältnissen sind, aber deren Schlüssel zusammen verwahrt werden.

Ergänzend zu diesem Thema die Stellungnahme vom LJV-NRW: NRW-Waffenbehörden machen Ernst – Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. (ljv-nrw.de)

Der Hegering Brilon läd alle Jäger und um am jagdlichen Schießen interessierte WBK-Inhaber zum Nadel- und Meisterschaftsschießen des LJV ein. Die jeweiligen Disziplinen und Termine findet ihr nachfolgend angegeben. 
Zur Anmeldung schreibt mir einfach eine E-Mail an schiesswesen@hegering-brilon.de  oder ruft mich Mobil unter 0151 – 1429 4124 an. Ich freu´ mich auf Ihre Nachricht und gemeinsam viel Spaß bei den Wettbewerben 2024. 

Bezirksnadelschießen – Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. (ljv-nrw.de)

Bezirksmeisterschaften – Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. (ljv-nrw.de)

Landesnadelschießen – Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. (ljv-nrw.de)

Landesmeisterschaft – Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. (ljv-nrw.de)